FKSZ – FAQ
Infotage

Antworten auf die
meistgestellten Fragen.

Sie finden hier die wichtigsten Informationen in gesammelter Form. Schreiben Sie uns, falls Ihre Frage noch nicht beantwortet wurde.

An wen soll man sich wenden, solange die Stelle der Schulsozialarbeit vakant ist?

Solang die Stelle vakant bleibt empfehlen wir die folgenden Kontakte:


  • Hilfe und Unterstützung: Dargebotene Hand: TEL 143

  • Allgemeine Hilfe für Kinder- und Jugendliche: TEL/Chat 147 (Pro Juventute)

  • Psychiatrischer Notfalldienst des Ärztefon: TEL 0800 33 66 55

  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Fragestellungen: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: TEL 043 499 26 26

  • Hilfe für Eltern: Elternnotruf: TEL 0848 35 45 55 (24h) / 24h@elternnotruf.ch

  • Jugendberatung der Stadt Zürich: TEL 044 412 83 50

  • Erziehungsberatung der Stadt Zürich: TEL 044 412 83 60

Anmeldung/Termine: Welche Termine muss ich nach Anmeldung beachten?

Nach dem Beratungsgespräch mit dem Rektorat
→ Leistung einer Anzahlung (Einschreibegebühr).

Zwischen Mitte Mai bis Anfang Juli
→ Ausfüllen der Schulgeldverpflichtung, Einreichen der Steuernachweise

Zwischen Anfang bis Ende August
→ Erhalt der (provisorischen) Schulgeldrechnung

Von September bis Juni
→ Bezahlen der vereinbarten Schulgeldraten
→ Nachreichen fehlender Unterlagen zur definitiven Rechnungsstellung

Anmeldung/Termine: Wir haben uns für die FKSZ entschieden und die Anzahlung geleistet. Wie ist das weitere Vorgehen?

Wir senden Ihnen eine Schulgeldverpflichtung, welche Sie ausfüllen und uns mit den geforderten Unterlagen (Steuererklärung laufendes Jahr / definitive Steuerrechnung Vorjahr) retournieren. Wir prüfen die Unterlagen und stellen Ihnen im Anschluss die Schulgeldrechnung zu.

Bezahlung der Schulgeldrechnung: Aufgrund von fehlenden Unterlagen habe ich eine Schulgeldrechnung über den Maximalbetrag erhalten. Die geforderte monatliche Ratenzahlung kann ich in dieser Höhe nicht leisten.

Bitte bezahlen Sie in diesem Fall mindestens die monatlichen Raten über den von Ihnen berechneten Monatsbetrag (eine provisorische Berechnung können Sie über unseren FKSZ-Schulgeldrechner vornehmen.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, berechnen wir das Schulgeld regulär und senden Ihnen eine korrigierte Rechnung in Anrechnung der bereits eingezahlten Raten.

Bezahlung der Schulgeldrechnung: Erhalte ich eine Reduktion, wenn ich das Schulgeld in einer Rate bezahle?

Nein, das Schulgeld bleibt in der Höhe unverändert, unabhängig wie viele Raten Sie wählen.

Bezahlung der Schulgeldrechnung: Kann ich meine Rechnung in Raten bezahlen?

Im Rahmen der Schulgeldverpflichtung können Sie uns mitteilen, in welchem Intervall Sie Zahlungen leisten werden. Wir bieten Ihnen 1 Jahres- / 2 Semester- / 4 Quartals- oder 10 Monatsraten an.

Bezahlung der Schulgeldrechnung: Was passiert mit meiner Anzahlung?

Ihre Anzahlung wird dem berechneten Schulgeldbetrag gutgeschrieben. Ihre Schulgeldrechnung fällt entsprechend tiefer aus.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Bis zu welchem Datum brauchen sie meine Steuerunterlagen spätestens, damit ich von einem Einkommen abhängigen Schulgeld profitieren kann?

Im Wissen, dass Steuererklärungen bei selbstständig erwerbenden Eltern oder aus anderen Gründen oftmals viel später eingereicht werden, und die Steuerämter ebenfalls oftmals im Verzug sind, akzeptieren wir als sozial agierende Schule auch spät eingereichte Steuerunterlagen. Mit Abschluss des Schuljahres werden jedoch provisorische Schulgelder von Eltern, die noch keine Steuerunterlagen eingereicht haben, definitiv.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Ich habe das Dokument Schulgeldverpflichtung erhalten und soll die Steuerunterlagen einreichen, habe aber die Steuererklärung des laufenden Jahres noch nicht eingereicht (aufgrund von Fristverlängerung, Selbständigkeit, Scheidung etc.) Was soll ich tun?

Füllen Sie die Schulgeldverpflichtung dennoch aus und senden Sie uns diese unterschrieben mit einem Vermerk zurück «Steuererklärung folgt». In diesem Fall erstellen wir eine provisorische Schulgeldrechnung zum Maximaltarif.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Ich habe die definitive Rechnung zur Steuererklärung des laufenden Jahres noch nicht erhalten. Deshalb habe ich noch nichts eingereicht.

Sie müssen uns zum laufenden Jahr nur Kopien der eingereichten Steuererklärung (Seite 1-4) abgeben. Wir kontrollieren anhand der definitiven Steuerrechnung im Folgejahr, ob sich das steuerbare Reineinkommen mit dem veranlagten Einkommen deckt (in Berücksichtigung der Sozialabzüge).

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Ich möchte mein Einkommen und Vermögen nicht bekanntgeben. Wie kann ich vorgehen?

Dies ist möglich. Wir stellen Ihnen somit das maximale Schulgeld plus den Zuschlag von CHF 4’200 in Rechnung.

Wenn Sie röm.-kath. Kirchensteuern in einer FKSZ-Vereinsgemeinde bezahlen, können Sie auf der definitive Steuerrechnung des Vorjahres Ihre Vermögendaten schwarz überdecken.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Kann ich auch die Steuererklärung des Vorjahres einreichen, wenn ich die diesjährige noch nicht erstellt habe, oder kann ich eine provisorische Berechnung senden?

Nein, für die Berechnung des Schulgeldes benötigen wir die ersten 4 Seiten Ihrer Steuererklärung des laufenden Jahres (z.B. für Schuljahr 23/24, die Steuererklärung 2022).

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Leider hat das Steueramt noch keine definitive Schlussrechnung des Vorjahres geschickt.

Wir benötigen eine Kopie der definitiven Schlussrechnung des Vorjahres als Bestätigung, dass röm.-katholische Kirchensteuern bezahlt wurden und zur Kontrolle über die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Einkommen und Vermögen (z.B. für das Schuljahr 23/24, die Staats- und Gemeindesteuerrechnung 2021).

Sie können uns diesen Nachweis nach Erhalt nachreichen. Für einen entsprechenden Vermerk auf der Schulgeldverpflichtung sind wir Ihnen dankbar.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Mein Reineinkommen liegt über CHF 170’000.— jährlich. Muss ich die Steuererklärung dennoch einreichen?

Nein, in diesem Fall benötigen wir lediglich die definitive Staats- und Gemeindesteuerrechnung des Vorjahres (bitte vermerken Sie das auf der Schulgeldverpflichtung).

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Mein Reineinkommen liegt über CHF 170’000.— jährlich und zudem habe ich ein Vermögen von über CHF 500’000.—. Bezahle ich neben dem Maximalschulgeld noch einen Vermögenszuschlag?

Nein, wenn Sie über dem Maximaleinkommen liegen, bezahlen Sie das Maximalschulgeld ohne Vermögenszuschlag. Abhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Kirchgemeindezugehörigkeit kann hingegen der Pauschalzuschlag von CHF 4'200 anfallen.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Mein Sohn/Meine Tochter ist bereits an der Freien Katholischen Schule eingeschrieben. Nun wird mein 2. Kind ebenfalls eintreten. Gibt es eine Ermässigung beim Schulgeld, wenn zwei Kinder angemeldet sind?

Eltern, die gleichzeitig mehrere Kinder an unserer Schule unterrichten lassen, erhalten für das 2. Kind eine Reduktion des Schulgeldes um 30% und für das 3. und jedes weitere Kind eine solche von 60%. Der nicht röm.-kath. Zuschlag wird für jedes Kind verrechnet.

Schulgeldberechnung/Geforderte Unterlagen: Wie wird das Schulgeld berechnet?

Das Schulgeld berechnet sich aufgrund …
… Ihres Reineinkommens gemäss Ziffer 23 (z.B. für Schuljahr 23/24, die Steuererklärung 2022).
… Ihres Vermögens gemäss Ziffer 35 (z.B. für Schuljahr 23/24, die Steuererklärung 2022).
… Ihrer Zugehörigkeit zu einer röm.-kath. Kirchgemeinde und ob dieses Mitglied des Vereins FKSZ ist (definitiven Steuerrechnung des Vorjahres).

Sie können das Schulgeld auf unserer Website mit dem FKSZ-Schulgeldrechner selbst provisorisch berechnen.

Was tun bei Trennung, Scheidung, plötzlich tieferem Einkommen?: Unser Einkommen ist von letztem zu diesem Jahr merklich gesunken, da mein Ehepartner/meine Ehepartnerin eine neue Stelle angetreten hat, bei der er/sie weniger verdient. Kann dies berücksichtigt werden für die Berechnung des kommenden Schuljahres?

Massgebend ist die aktuelle Steuererklärung, welche sich auf das Einkommen im Vorjahr bezieht. In diesem Fall bezahlen Sie das Schulgeld anhand der Berechnung desjenigen Steuerjahres, in welchem Sie mehr verdient haben, bezahlen insofern auch mehr Schulgeld. Das tiefere Einkommen macht sich erst im Folgejahr für Sie in der Höhe des Schulgeldes bemerkbar. Bei Liquiditätsengpässen können wir eine längere Ratenzahlungsfrist vereinbaren.

Was tun bei Trennung, Scheidung, plötzlich tieferem Einkommen?: Wir haben uns letztes Jahr getrennt, unser gemeinsames Kind lebt bei mir als Mutter. Der Vater ist röm.-katholisch, ich bin nicht röm.-katholisch. Muss ich den Zuschlag von CHF 4’200.00 entrichten?

In diesem Fall gibt es 2 Varianten:

1. Beide Elternteile reichen die Steuererklärung ein. Die Berechnung des Schulgeldes beruht dann auf dem Total der Einkünfte und des Vermögens. Dafür wird die Konfession des Vaters berücksichtigt und der Zuschlag von CHF 4'200.— entfällt.

2. Nur die Mutter reicht die Steuererklärung als Berechnungsbasis für das Schulgeld ein. In diesem Fall muss der Zuschlag von CHF 4'200.— entrichtet werden.

An den Aufnahmeprüfungen für die öffentlichen Gymnasien werden die Vornoten der Privatschulen nicht dazu gezählt und neu müssen Privatschülerinnen und Privatschüler in der Aufnahmeprüfung einen Schnitt von 4.5 erreichen. Ist das nicht ein grosser Nachteil?

In unseren MV-Klassen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt durch erfahrene Lehrpersonen auf die Gymiprüfung vorbereitet. Diesen Vorteil bieten die öffentlichen Schulen nicht. In unseren MV-Klassen ist das Lerntempo höher als in durchschnittlichen Klassen der Sek A. Ausserdem wird durch die Selektion bei der Aufnahme eine homogene Lerngruppe geschaffen, die es in einer öffentlichen Sekundarklasse nicht gibt. Die Bestehensquote war in den vergangenen Jahren stets sehr hoch – unabhängig vom wechselnden System der Aufnahmeprüfung. Es gibt auch die Möglichkeit an unserem FKSZ-Gymnasium die Aufnahmeprüfung zu machen. Da werden dann auch die Vornoten angerechnet.

Gibt es Aufnahmekriterien für die Sek A (MV)?

Im ersten Semesterzeugnis der 6. Primarklasse muss in den Fächern Deutsch und Mathematik je die Note 5 erreicht werden. Ausserdem ist eine hohe Leistungsbereitschaft wichtig.

Ich würde mein Kind gerne bei Ihnen anmelden, wie muss ich vorgehen?

Bitte senden Sie uns das Anmeldeformular zusammen mit den Zeugniskopien (Vorder- und Rückseite) der letzten 2 Jahre zu. Nach positiver Prüfung der Anmeldung werden wir Sie, zusammen mit Ihrem Kind, zu einem unverbindlichen Gespräch einladen.

Ist ein Eintritt auch während des Schuljahres möglich?

Ja, an den FKSZ ist ein Eintritt grundsätzlich auch während des Schuljahres möglich, vorzugsweise nach den Schulferien.

Ist ein Eintritt in die 6. Primarklasse überhaupt noch möglich?

Ein Eintritt in die 6. Primarklasse ist bis zu den Herbstferien möglich. Später nur in Notfällen und wenn die Zuteilung ob Sek. A oder B bereits gefallen ist.

Ist ein Wechsel an das öffentliche Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt möglich?

Ja, aber grundsätzlich mit Aufnahmeprüfung/Aufnahmebedingungen der öffentlichen Schule.

Ist ein Wechsel des Schwerpuntkfaches nach der Wahl für die 3. Klasse zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich?

Grundsätzlich nein, ein aussordentlicher Wechsel müsste im Einzelfall beurteilt und mit Antrag an das Rektorat gerichtet werden. Bei Aufnahmen von ausserhalb an unsere Schule und der internen Wahl eines anderen Schwerpunktfaches gelten individuelle Abmachungen, welche beim Eintrittsgespräch erläutert und festgelegt werden.

Ist es möglich, dass mein Kind von der Sek B in die Sek A aufgestuft wird?

Wenn Leistung und Arbeitsverhalten dem Niveau der Sek A entsprechen, können Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Klassenlehrperson in die Sek A aufgestuft werden. Es gibt vier offizielle Umstufungstermine im Jahr. Im gemeinsamen Dialog mit Ihnen als Eltern können aber auch abweichende Aufstufungstermine vereinbart werden.

Ist ihr Zeugnis gleichwertig, verglichen mit einem öffentlichen Gymnasium?

Ja, absolut. Es gelten die kantonalen Lehrpläne wie an öffentlichen Schulen. Das Maturadiplom erhält einen kantonalen Prägungsstempel und ist gleichwertig.

Mein Kind hat die Gymi-Prüfung bestanden. Können Sie mir für die 750.– Anzahlung eine Spendenbescheinigung für die Steuern ausstellen?

Wir können Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen, da es sich nicht um eine Spende handelt. Wir können Ihnen lediglich eine Bestätigung über den Erhalt der 750.- austellen.

Mein Kind wurde in die Sek B eingestuft. Ist es möglich, dass es an den FKSZ in die Sek A kommen kann?

Nein, wir müssen uns nach den Zuteilungen der öffentlichen Schule richten.

Meine Tochter / mein Sohn ist krank, wie kann ich die Absenz melden?

Ist Ihre Tochter / Ihr Sohn krank oder sonst abwesend, schreiben Sie uns eine E-Mail oder telefonieren Sie bitte bis 10 Uhr ins zuständige Sekretariat (Sek Sumatra bis 9.00 Uhr). Die Abwesenheit wird dann gemeldet. Der Eintrag im Absenzenheft muss der Klassenlehrperson bei der Rückkehr in die Schule vorgelegt werden. Jede Schülerin und jeder Schüler der FKSZ erhält ein Absenzenheft. Vorhersehbare Absenzen können darin vermerkt werden.

Sind Spezialstundenpläne möglich bei grossem Trainingsaufwand ausserhalb der Schule?

Sportanlässe, etc. (z.B. Wettkämpfe oder Kaderzusammenzüge) werden im Einzelfall auch während der Schulzeit genehmigt. Dispensierungen über mehrere Wochen oder gar ganze Semester sind allerdings in keinem Fach vorgesehen. Wir verstehen uns als Präsenzschule. Der Stundenplan ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Wenn Ihr Kind über eine regionale oder nationale Talentcard verfügt und der Trainingsaufwand mindestens 10 Stunden pro Woche (Mo-Fr) beträgt, wenden Sie sich zur Prüfung der Dispensationsmöglichkeiten ans Rektorat des entsprechenden Schulhauses.

Wann läuft die Anmeldefrist für die Oberstufe ab?

Wir haben keine Anmeldfristen. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

Was ist der Unterschied der Sek Beruf zur öffentlichen Sek B?

Wir arbeiten in festen Klassenverbänden, die Schülerinnen und Schüler besuchen keine Niveauklassen. Es unterrichten möglichst wenig verschiedene Lehrpersonen an der Klasse, damit die Klassen gut gefördert werden können. Das homogene Niveau der Klassen (keine Sek C / Niveau III Schülerinnen und Schüler in der Klasse) führt zu einem gesteigerten Arbeitstempo und einem guten Leistungsstand. Erfahren Sie hier mehr zur Sek Beruf.

Was ist der Unterschied zwischen der regulären Sek A und der A (MV)?

In der Sek A (MV = Mittelschulvorbereitung) werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf die Gymiprüfung vorbereitet. Sie haben im 2. Schuljahr je eine Lektion Deutsch und Mathematik zusätzlich. In den leistungshomogenen Klassen der Sek A (MV) ist der Lernstoff grundsätzlich umfassender und das Arbeitstempo schneller. Die Sek A (MV) eignet sich für Schülerinnen und Schüler, die leistungsbereit sind und eine rasche Auffassungsgabe haben.

Was ist der Vorteil der Sek Beruf zur öffentlichen Sek B?

In unseren homogenen Sek Berufsklassen können wir Ihr Kind optimal auf eine anspruchsvolle Berufslehre vorbereiten. Anders als in der öffentlichen Schule sind bei uns keine Kinder mit Niveau III / Sek C Einteilungen in der Klasse, somit sind die Klassen homogener, dadurch ist das Niveau unserer Sek Beruf auch entsprechend hoch.

Wie kann man die FKSZ finanziell unterstützen?

Nur dank grosszügiger Unterstützungen in Form von Spenden und Gönnerbeiträgen ist es den FKSZ möglich, kostengünstig und damit für alle Kinder sowie Jugendlichen offen zu sein. Sie möchten die FKSZ finanziell unterstützen? Vielen Dank dafür. Wir freuen uns von Ihnen per Mail zu hören. Hier finden Sie zusätzlich unsere Bankverbindung.

Wie sehen die Berufschancen nach der Sek Beruf aus?

Die Frage kann nicht generell beantwortet werden, aber Berufe wie Zeichner/in Architektur oder Ingenieurbau, medizinische und technische Berufe werden immer wieder gewählt. Ehemalige Schülerinnen und Schüler erzählen uns, dass sie gut vorbereitet in die Berufsschule gekommen sind und das Gelernte gut einsetzen können: drei typische Erfolgsgeschichten.

Wir sind nicht katholisch, ist das ein Problem?

Nein, wir sind offen für alle Konfessionen und Religionen. Da wir eine konfessionelle Schule sind, sind jedoch zwei Religionsstunden pro Woche obligatorisch.

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